In der Schweiz muss der Barbet die Kör-Verhaltensbeurteilung (KVB) sowie die Formwert-Beurteilung des Barbet Club Schweiz (BCS) bestehen, damit er zur Zucht zugelassen werden kann. Dabei wird selbstverständlich darauf geachtet, dass die zukünftigen Zuchthunde im Wesen sowie im Aussehen dem aktuellen Rassestandard entsprechen.
Besonders wichtig ist dem BCS die Gesundheit unserer Rasse. In der Schweiz sind Barbets mit HD A, B oder C und ED 0 oder 1 zur Zucht zugelassen. Hunde mit HD C dürfen jedoch nur mit Hunden mit HD A verpaart werden
Hunde mit Vor- oder Rückbiss werden ebenso von der Zucht ausgeschlossen wie solche mit einem Entropium. Und selbstverständlich werden auch Hunde, welche andere gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Defekte aufweisen die vererbt werden können (wie z.B. Epilepsie) nicht zur Zucht eingesetzt.
Die KVB wird von erfahrenen und von der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) ausgebildeten Wesensrichtern durchgeführt. Auch die Formwert-Beurteilung wird von langjährigen, sehr kompetenten Ausstellungsrichtern der SKG gemacht. Dieses System der Zuchtzulassung ist einmalig.